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Rechtsstand: 
8. September 2010 
(Dr. Wolf) 

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„Das Praxishandbuch Personal
beziehe ich seit 15 Jahren“



Fantastischer Leitfaden für das Personalwesen. Gewährt Rechtssicherheit und birgt gute Tipps zur Mitarbeiter-Motivation.

B. Deppen-Kemper, Graphic-Service, Meschede

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„Durch das
Praxishandbuch Personal
sind wir stets auf dem
aktuellen Stand!“


Dr. Christian Wolf, einer der
führenden Arbeitsrechts-Experten Deutschlands und Chefredakteur des „Praxishandbuch Personal“


Perfekt kündigen.
Egal wie schwierig der Mitarbeiter ist


Und selbst vor dem Arbeitsgericht stehen Sie als Arbeitgeber glänzend da!

 

8. September 2010


Den exklusiven Arbeitgeber-Beitrag „Die 13 meistgenutzten Schreiben rund um die Kündigung“ können Sie gleich GRATIS herunterladen!

Pfeil


Sofortige Trennung statt langem Ärger: So machen Sie als Arbeitgeber jede Kündigung unanfechtbar!

Dieser wichtige Beitrag mit 13 Musterschreiben und Beispielfällen führt Sie sicher durch die Tücken des deutschen Arbeitsrechts. Er sorgt dafür, dass Sie sich als Arbeitgeber keine Gedanken mehr darüber zu machen brauchen, ob eine Kündigung vor Gericht Bestand hat oder nicht.



Diesen exklusiven, anwaltgeprüften Beitrag aus dem „Praxishandbuch Personal“, dem unverzichtbaren Nachschlagewerk für Arbeitgeber, die das Recht auf ihrer Seite haben möchten, können Sie sofort und GRATIS downloaden. Mehr erfahren Sie im folgenden Text!


Liebe Arbeitgeberin,
lieber Arbeitgeber,


könnte Ihnen so etwas auch passieren?

Ein Arbeitgeber hatte die Nase voll. 6-mal in Folge war einer seiner Arbeitnehmer zu spät gekommen. Und die Ausreden wurden immer frecher. „Bahn verspätet“, „Schneefall“, „Wecker kaputt ...“ Die ganze Palette. Was tat der Arbeitgeber schließlich? Er zog die Notbremse. Kündigung.

Raten Sie mal, was vor dem Arbeitsgericht passiert ist ...

Leser meines „Praxishandbuch Personal“ wissen es. Sie kennen den Fall (und wissen, wie man diese „Falle“ problemlos umgehen kann, in die der betreffende Arbeitgeber getappt ist ...):

Vor dem Arbeitsgericht wurde die Kündigung „kassiert“

Begründung der Richter: Der Arbeitgeber hätte vorher mindestens (!) eine Abmahnung aussprechen müssen, um dem Arbeitnehmer die Gelegenheit zu geben, sein Verhalten grundlegend zu ändern.

Doch es kommt noch „besser“

Als der Arbeitgeber erkannte, dass er den Mitarbeiter durch diese Kündigung nicht loswerden konnte, schlug er ihm Folgendes vor: „Herr Müller, dann lassen wir eben Gras über die Sache wachsen und Sie arbeiten wieder bei uns.“

Ha, Ha, Ha !

Der liebe Herr Müller dachte nicht im Traum daran. Er argumentierte vor Gericht, durch die ihm ausgesprochene Kündigung sei das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber unwiderruflich zerrüttet. Er könne unmöglich wieder dort arbeiten. Man solle also lieber über eine „angemessene“ Abfindung reden.

Denken Sie jetzt bloß nicht,
die Arbeitsrichter hätten sich
auf die Seite des Arbeitgebers gestellt!

„Da haben Sie völlig Recht“, lautete (sinngemäß) die Aussage des Arbeitsrichters zur Auffassung des Arbeitnehmers. „Bei so einem (bösen) Arbeitgeber kann man eigentlich nicht mehr arbeiten.“ Und dann schlug der Richter einen „Vergleich“ vor, der dem Arbeitgeber die Spucke schlagartig austrocknen ließ!

8 halbe Monatsgehälter!
Insgesamt 21.434 Euro!

Diese Summe hat es den Arbeitgeber schließlich (plus Anwalts- und Gerichtskosten) gekostet, die Trennung vom „lieben Herrn Müller“ endlich herbeizuführen. Und Sie erinnern sich:

Es war Herr Müller, der beschlossen hatte, durch Bummelei seine Kündigung zu provozieren und sich mit einem goldenen Handschlag den Abschied versüßen zu lassen. Mit allen Tricks! Und damit ist er durchgekommen!

Diese Tipps werden Sie überzeugen!

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Der Inhalt dieses exklusiven, konsequent aus Arbeitgebersicht geschriebenen Beitrags:
  • Die 8 Punkte, auf die Sie bei einer Kündigung ganz besonders achten sollten
  • Welche 3 Punkte Sie auf keinen Fall vergessen dürfen
  • So sieht eine rechtssichere ordentliche Kündigung heute aus
  • Das aktuelle Muster einer fristlosen Kündigung – Und in welchen Fällen eine so radikale überhaupt möglich ist
  • Arbeitnehmer krank oder der Aufgabe nicht gewachsen: So machen Sie bei der personenbedingten Kündigung alles richtig
  • Arbeitnehmer faul oder unzuverlässig: Wie Sie eine verhaltensbedingte Kündigung Schritt für Schritt erfolgreich durchsetzen
  • Der Betrieb verändert sich und einige Arbeitnehmer können leider nicht bleiben: Wie Sie eine betriebsbedingte Kündigung rechtssicher einleiten und durchführen
  • Mitarbeiter werden woanders dringender gebraucht? Dann schreiben Sie doch eine Änderungskündigung und regeln Sie das Arbeitsverhältnis neu
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Warum ich Ihnen das alles erzähle?

Weil das auch Ihnen so oder so ähnlich passieren kann! Weil es JEDEM deutschen Arbeitgeber so ergehen kann. Die Zahlen sprechen für sich: Über 600.000 Fälle landen Jahr für Jahr vor den deutschen Arbeitsgerichten. Die allermeisten drehen sich um das Thema Kündigung. Doch was wirklich ERSCHÜTTERND ist:

Fast 80 % aller Fälle enden mit einem Vergleich (das heißt: Sie als Arbeitgeber müssen viel Geld bezahlen, um die Trennung durchziehen zu können) – oder gehen gleich zu Gunsten des Arbeitnehmers aus.

Doch das in meinen Augen wirklich Erstaunliche ist: Selbst hartnäckig zu Gunsten der Arbeitnehmer entscheidende Richter geben hinter vorgehaltener zu, dass es ihnen die Arbeitgeber manchmal auch einfach viel zu leicht machen. Und als Fachanwalt für Arbeitsrecht weiß ich, wovon ich spreche!

Damit IHNEN das nicht passiert,
damit Sie als Arbeitgeber bei wirklich
ALLEN Kündigungen auf der sicheren Seite
sind, habe ich mir etwas ganz
Besonderes ausgedacht!

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Er stammt aus dem „Praxishandbuch Personal“ – dem großen Praxisratgeber rund um alle Arbeitsrechts- und Führungsfragen im Unternehmen. Der Beitrag „Die 13 meistgenutzten Schreiben rund um die Kündigung“ ist eine komplette Leseprobe daraus – und er zeigt Ihnen, was das „Praxishandbuch Personal“ mit mehr als 500 Seiten jetzt alles für Sie leistet!
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Mit besten Grüßen
Unterschrift Christian Wolf
Christian Wolf
Chefredakteur und
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Und das sagen unsere Leser zum „Praxishandbuch Personal“:
„Durch das 'Praxishandbuch Personal' erhalten wir wichtige Hinweise, die uns helfen, unsere Interessen und Rechte zu wahren. Durch die regelmäßigen Informationen können wir uns frühzeitig auf Veränderungen und Neuerungen einstellen. Das 'Praxishandbuch Personal' ist zwischenzeitlich seit ca. 2 Jahren bei uns im Einsatz – trotzdem erhalten wir immer wieder neue Anregungen. In heiklen Fällen nutzen wir die Hotline ...“ Joachim Neubert von der ESKA-Service GmbH aus Gütersloh.

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