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Rechtsstand: 
8. September 2010 
(Dr. Wolf) 

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„Das Praxishandbuch Personal
beziehe ich seit 15 Jahren“



Ich will aber die Gelegenheit nicht versäumen, Ihrem Praxishandbuch an dieser Stelle ein großes Lob auszusprechen – unter den zahlreichen Büchern und einigen Seminaren ist Ihr Werk unterm Strich für mich am hilfreichsten, denn hier wird nicht die neueste Managementmode verbraten, sondern offensichtlich schreiben Praktiker ...


Matthias G., GF Stadtjugendring Augsburg

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„Durch das
Praxishandbuch Personal
sind wir stets auf dem
aktuellen Stand!“

8. September 2010 Bild von Christian Wolf

Ist dieses Arbeitszeugnis jetzt
gut oder schlecht?

Sehr geehrte Arbeitgeberin,
sehr geehrter Arbeitgeber,

stellen Sie sich einmal vor, dieses Bewerberzeugnis läge jetzt vor Ihnen. Und dann lesen Sie:


Er war ein gewissenhafter Mitarbeiter.

Sein Verhalten zu Mitarbeitern und Vorgesetzten war vorbildlich.

Er betrachtete neue Arbeiten als Herausforderung, denen er sich mutig stellte.

Herr Müller war ab dem 01.05.2006 als Sachbearbeiter in unserem Unternehmen tätig. Sein Arbeitsverhältnis endet am ...

Wir wünschen ihm auf seinem zukünftigen Berufs- und Lebensweg viel Erfolg.


Würden Sie diesen Bewerber einstellen –
oder zumindest zu einem Gespräch einladen?

Wenn Sie jetzt „Ja“ gesagt haben: Dann viel Glück. Denn dieser Mitarbeiter ist alles andere als ein Leuchtturm im Meer! Ich will Ihnen gleich verraten, was die einzelnen Zeugnisformulierungen bedeuten. Vor allem aber möchte ich Ihnen etwas schenken:

Meinen Beitrag „Zeugnisse: Was Sie bei der Erstellung und Interpretation von Arbeitszeugnissen beachten müssen“. Und dort finden Sie Informationen, die für Sie als Arbeitgeber von entscheidender Bedeutung sind. Zum Beispiel:

Was Sie GRATIS von mir erfahren:
  • Wem müssen Sie eigentlich alles ein Zeugnis schreiben?

  • Wie Sie Faulheit, Drückebergertum und Betriebsratstätigkeit DOCH im Zeugnis erwähnen können

  • Müssen Sie eigentlich ein Zwischenzeugnis ausstellen, wenn der Mitarbeiter es verlangt?

  • Wie Sie herauslesen (oder selber reinschreiben), wie es um die Arbeitsqualität einer Arbeitnehmers bestellt ist

  • Was Sie bei einer schlechten Beurteilung vorbeugend unternehmen sollten

  • Wie Sie durch Leerstellen im Zeugnis entdecken, ob ein früherer Arbeitgeber unzufrieden mit Ihrem Bewerber war

  • Wieso Sie jetzt den Schluss im Zeugnis „Wünschen wir alles Gute“ auch weglassen können

  • Warum Sie passive Formulierungen mehr als stutzig machen sollten

  • Wie Sie selber Arbeitszeugnisse schreiben, die vor Gericht unantastbar sind.

Doch bevor ich mehr „verrate“ ...

Bild von Christian Wolf
Dr. Christian Wolf
Anwalt und Chefredakteur des Praxishandbuch Personal
... möchte ich mich kurz vorstellen:

Mein Name ist Dr. Christian Wolf. Ich bin Herausgeber des Praxishandbuch Personal – und Arbeitsrechtsanwalt in München. In den vergangenen 12 Jahren habe ich mehr als 600 Arbeitgeber persönlich vor Ort beraten – und über 100.000 im Praxishandbuch Personal – dem ersten Praxisfall-orientierten Praxis-Nachschlagewerk anhand zu allen wichtigen arbeitsrechtlichen und Führungsfragen von Arbeitgebern, Führungskräften und Vorgesetzten mit Personalverantwortung.

Was Sie dem Schlussabsatz entnehmen können

Der Schlussabsatz enthält Aussagen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie die sogenannte „Dankes- Bedauern-Zukunfts-Formel“.

Bei einem guten Mitarbeiter enthält das Arbeitszeugnis eine umfassende Aussage. Sie enthält:
  • die Kündigung auf eigenen Wunsch,
  • den Dank für die geleistete Arbeit,
  • das Bedauern über das Ausscheiden und
  • die guten Wünsche für die Zukunft.
Und bei den anderen?

Finden Sie es heraus. Klicken Sie gleich hier!
Mein Ziel ist es, Ihnen als Personal- und Mitarbeiterverantwortlichen kompetente, verständliche und vor allem umsetzungsorientierte Praxistipps an die Hand zu geben, die Sie in dieser Form nirgendwo anders bekommen.

Denn Hand aufs Herz:

Was nützt Ihnen ein „Ratgeber“ der schreibt: „Ein Mitarbeiter hat nach BAG-Rechtsprechung (1.10.1998, 6 AZR 176/97, DB 1999, 903) bei Vorliegen eines triftigen Grundes einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis.“

Bitte?

Was heißt das denn im Klartext? Müssen Sie nun eines ausstellen, wenn sich ein Mitarbeiter wegbewerben will – oder nicht? Was ist überhaupt „ein triftiger“ Grund? Und was sollen die ganzen Kürzel?

Genau!

Solche Informationen bringen Ihnen herzlich wenig! Und deshalb werden Sie sie so auch niemals im Praxishandbuch Personal finden! Im Gegenteil:

Hier finden Sie – egal ob es um Abmahnungen, Anspruch auf Teilzeit, Kündigung, Arbeitsvertrag, Bewerbergespräche, Versetzungen, Abmahnungen oder Zeugnisse geht – immer ganz konkrete
  • Beispiele
  • Vorlagen
  • Muster
  • Praxisfälle
  • Schritt-für-Schritt-Anleitungen
damit Sie als Arbeitgeber stets auf der sicheren Seite sind!

Denken Sie nur an diesen Fall ...

Mitarbeiter Müller war alles andere als eine Stütze für den Betrieb. Und nun stehen Sie auch noch vor der Aufgabe, ihm ein Zeugnis schreiben zu müssen. Wie schreiben Sie denn „war faul und unzuverlässig“ in einem arbeitsrechtlich einwandfreien Zeugnis?

Hier mein Tipp für Sie:

Tipp:

So bewerten Sie die einzelnen Bestandteile eines qualifizierten Arbeitszeugnisses:
  1. Die äußere Form des Arbeitszeugnisses
  2. Die Überschrift
  3. Die Einleitung
  4. Die Beschäftigungsdauer – Daten, die Sie misstrauisch machen sollten
  5. Das Beendigungsdatum – ein Datum, das Sie unbedingt überprüfen müssen!
  6. Die Tätigkeitsbeschreibung
  7. Die Leistungsbeurteilung
  8. Die Führungsbeurteilung
  9. Was Sie dem Schlussabsatz entnehmen können
  10. Das Ausstellungsdatum
  11. Die Unterschrift
Empfehlung:

Klicken Sie gleich hier und fordern Sie Ihren Gratis-Beitrag „Zeugnis: Was Sie bei der Erstellung und Interpretation von Arbeitszeugnissen beachten müssen“ jetzt gleich an. Sie können ihn sofort downloaden!
Schreiben Sie
Er zeigte für seine Arbeit Verständnis... wenn Sie sagen wollen, dass der Mitarbeiter ein Faulpelz war.

Schreiben Sie:
Er verstand es stets, seine Interessen in unserem Betrieb durchzusetzen... wenn Sie sagen wollen, dass es sich um einen unangenehmen, kompromissunfähigen Mitarbeiter handelt.

Schreiben Sie:
Er hat sich mit großem Eifer an die Arbeit herangemacht... wenn Sie sagen wollen: Er hat nur mangelhafte Leistungen erbracht.

Schreiben Sie
Er ist mit seinem Vorgesetzten gut zurecht gekommen... Wenn es sich um einen Mitläufer handelt, der sich gut zu verkaufen wusste.

Möchten Sie wissen, was diese 4 Beispielformulierungen gemeinsames haben? Sie sind alle 4 arbeitsrechtlich einwandfrei und können selbst von einem prozessfreudigen Arbeitnehmer vor Gericht nicht angefochten werden!

Was ich Ihnen mit diesen 4 Beispielen aber vor allem zeigen möchte ist Folgendes:

Mit dem Expertenrat aus dem neuen Praxishandbuch Personal sind Sie als Arbeitgeber, Vorgesetzter oder Mitarbeiter mit Personalverantwortung nicht einen einzigen Augenblick alleine! Wann immer Sie eine Frage haben: Dieses konsequent an Ihrem Arbeitsalltag ausgerichtete "Werkzeug für erfolgreiche Arbeitgeber und Vorgesetzte" ist stets aktuell - und IMMER auf Ihrer Seite als Arbeitgeber!

Ich lade Sie ganz herzlich ein!

Immer wieder werde ich gefragt, warum ich denn den Beitrag „Zeugnis: Was Sie bei der Erstellung und Interpretation von Arbeitszeugnissen beachten müssen“ verschenke? Schließlich können Sie sich diese exklusiven Informationen gleich kostenlos downloaden. Die Antwort ist einfach:

Natürlich kann ich Ihnen viel darüber erzählen, was das Praxishandbuch Personal für Sie als Arbeitgeber oder Mitarbeiter mit Personalverantwortung leistet. Doch ich bin felsenfest davon überzeugt (und da kommt möglicherweise der Anwalt in mir durch): Ohne Beweis kann man viel behaupten.

Ich möchte aber nicht nur behaupten – ich möchte Ihnen beweisen, wie praxisnah, kompetent, verständlich und konsequent aus Arbeitgerbersicht geschrieben das Praxishandbuch Personal Sie zu allen für Sie wichtigen Aspekten berät. Zum Beispiel:
  • Kündigung – Ihre Schritt-für-Schritt-Anleitung zur rechtssicheren Kündigung

  • Arbeitsverträge – Wie Sie rechtssichere Verträge formulieren. Inklusive Mustern!

  • Elternzeit – Was das neue Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz für Sie als Arbeitgeber bedeutet

  • Gehaltsgespräche – Wie Sie heikle Gespräche über die Vergütung elegant meistern

  • AGG und Gleichbehandlung – Rechtssichere Checklisten und Musterschreiben für Ihre tägliche Arbeit

  • Abmahnung – Wie Sie unterschiedliches Fehlverhalten richtig ahnden
Und das Beste:
Sie erhalten von mir nicht nur den Beitrag „Zeugnis: Was Sie bei der Erstellung und Interpretation von Arbeitszeugnissen beachten müssen“ gratis – sondern können zusätzlich das Praxishandbuch Personal – den großen Ratgeber für Ihre rechtssicheren Verträge, Abmahnungen, Zeugnisse, Kündigungen, Teilzeitvereinbarungen und, und, 4 Wochen lang GRATIS testen! Lassen Sie sich Ihre Vorteile nicht entgehen:

Ihre Vorteile auf einen Blick:
    Die Beschäftigungsdauer – Daten, die Sie misstrauisch machen sollten

    Wenn Sie ein Bewerberzeugnis interpretieren, sollten Sie sich für die Länge der Beschäftigungsdauer genauer interessieren.

    War ein Bewerber längere Zeit in einem Betrieb tätig, ist dies ein positives Zeichen. Sie können daraus grundsätzlich auf eine beiderseitige Zufriedenheit schließen.

    Weniger als 2 Jahre: Eine Beschäftigungsdauer von weniger als 2 Jahren ist grundsätzlich negativ zu bewerten. Hier können Sie wegen der Kürze des Beschäftigungsverhältnisses auf eine fehlende Zufriedenheit mindestens einer Seite schließen. Wegen der Kürze des Beschäftigungsverhältnisses gibt es in diesem Fall auch wenig Beurteilungsmöglichkeiten, so dass Sie die Aussagekraft eines solchen Arbeitszeugnisses regelmäßig nicht überbewerten sollten. Hier sollten Sie mehr Gewicht auf ein Vorstellungsgespräch legen.

    3 bis 7 Jahre: Eine Beschäftigungsdauer von 3 bis 7 Jahren ist grundsätzlich positiv zu bewerten. Hier können Sie eine beiderseitige Zufriedenheit annehmen. Die Aussagekraft eines Arbeits-zeugnisses über einen solchen Zeitraum sollten Sie im Allgemeinen hoch bewerten.

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  2. Sie nutzenoptimierte Verträge: Neue Gesetze und neue Urteile haben Bewegung in die Arbeitsverträge gebracht. Nutzen Sie die hieb- und stichfesten Verträge und Zusatzvereinbarungen aus dem Praxishandbuch Personal Sie sind der beste Schutz davor, später nicht vor das Arbeitsgericht gezerrt zu werden.

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  4. Sie handeln und entscheiden rechtssicher: Denn das Praxishandbuch Personal gibt Ihnen die Antworten auf die vielen kleinen, aber trotzdem wichtigen Fragen für Ihr Personalbüro!

  5. Sie nutzen konkrete Sofortlösungen: Anregungen, Experten-Tipps und sofort umsetzbare Lösungen für Ihre tägliche Personal-Praxis.

  6. Sie bleiben bei wichtigen neuen Urteilen und Gesetzen auf dem Laufenden: Denn in das Praxishandbuch Personal fließen alle Neuerungen automatisch mit ein!

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  8. Sie sparen Zeit: Denn mit dem Praxishandbuch Personal besitzen Sie fix und fertig aufbereitete Musterbriefe, Checklisten und andere Hilfsmittel. Aufschlagen, abhaken, fertig.
Mein Tipp:

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Stopp-Schild Ich hatte Ihnen doch versprochen, das Zeugnis vom Anfang zu entschlüsseln! Sie erinnern sich: Meine Frage war: Würden Sie einen Bewerber mit diesem Zeugnis einstellen oder zumindest zum Bewerbungsgespräch einladen? So sieht das Zeugnis aus:

Mustermann KG
Musterstadt
Peter Müller
Musterstraße 15-17
12548 Musterstadt

 
Zeugnis

Er war ein gewissenhafter Mitarbeiter. 1.

Sein Verhalten zu Mitarbeitern und Vorgesetzten war vorbildlich. 2.

Er betrachtete neue Arbeiten als Herausforderung, denen er sich mutig stellte. 3.

Herr Müller war ab dem 01.05.2006 als Sachbearbeiter in unserem Unternehmen tätig. Sein Arbeitsverhältnis endet am ... 4.

Wir wünschen ihm auf seinem zukünftigen Berufs- und Lebensweg viel Erfolg. 5.

Musterstadt, 25. August 2010

Karl Mustermann
Mustermann KG



Nr. 1 Nr. 2 Nr. 3
„Er war ein gewissenhafter Mitarbeiter“ heißt übersetzt:

Er war zur Stelle, wenn man ihn brauchte, aber nicht immer brauchbar.
„Sein Verhalten zu Mitarbeitern und Vorgesetzten war vorbildlich“.

Was fällt auf? Die Mitarbeiter werden zuerst genannt. Mit dem Vorgesetzten ist er also schlecht zurecht- gekommen.
„Er betrachtete neue Arbeiten als Herausforderung, denen er sich mutig stellte.“

Diese Beurteilung würde im Schulzeugnis als „ungenügend“ bewertet. Mut ist nicht alles...
Nr. 4 Nr. 5
„Herr Müller war ab dem 01.05.2006 als Sachbearbeiter in unserem Unternehmen tätig. Sein Arbeitsverhältnis endet am ...“

Diese Formulierung zeigt, dass der Mitarbeiter nicht bis zum Schluss in dieser Position tätig war. Das heißt: Nachfragen!
„Wir wünschen ihm auf seinem zukünftigen Berufs- und Lebensweg viel Erfolg“

Dieser Satz kommt dem Stoßseufzer gleich: „Den Erfolg nämlich, den er bei uns nicht hatte ...“


Nun meine Frage an Sie:

Hat Ihnen die Entschlüsselung des Zeugnisses jetzt etwas gebracht? Ich bin sicher, Sie sagen jetzt ja. Und ich bin ebenso überzeugt, dass Sie „Ja“ sagen zum Praxishandbuch Personal wenn Sie es erst einmal kostenlos und ohne jedes Risiko 4 Wochen vor Ort getestet haben:

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5. Kunden-Service rund um die Uhr: Wir sind – und das können Sie wörtlich nehmen – immer für Sie da! Und alle Service-Nummern und Service-E-Mail-Adressen finden Sie in Ihrem Gratis-Test-Exemplar!


Fazit:

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Ich freue mich auf Ihre Antwort!

Mit besten Grüßen
Unterschrift Christian Wolf
Christian Wolf
Chefredakteur und
Fachanwalt für Arbeitsrecht

PS:

Und das sagen unsere Leser zum Praxishandbuch Personal: „Durch das Praxishandbuch Personal erhalten wir wichtige Hinweise, die uns helfen, unsere Interessen und Rechte zu wahren. Durch die regelmäßigen Informationen können wir uns frühzeitig auf Veränderungen und Neuerungen einstellen. Das Praxishandbuch Personal ist zwischenzeitlich seit ca. 2 Jahren bei uns im Einsatz – trotzdem erhalten wir immer wieder neue Anregungen. In heiklen Fällen nutzen wir die Hotline...“ Joachim Neubert von der ESKA-Service GmbH aus Gütersloh.

Was sagen SIE zu Ihrem Gratis-Test-Exemplar und dem Beitrag „Zeugnis: Was Sie bei der Erstellung und Interpretation von Arbeitszeugnissen beachten müssen“. Schreiben Sie es mir. Ich bin gespannt!

Und Sie wissen ja: Dieser Test ist vollkommen GRATIS für Sie. Sie gehen kein Risiko ein. Sollten Sie – aus welchen Gründen auch immer – nach Ihrem 4-Wochen-Gratistest nicht vom Praxishandbuch Personal überzeugt sein, senden Sie es einfach zurück. Ihr Gratis-Beitrag „Zeugnis: Was Sie bei der Erstellung und Interpretation von Arbeitszeugnissen beachten müssen“ gehört auf jeden Fall Ihnen!