Meine Leserinnen und Leser berichten:

Ich habe das Praxishandbuch Personal privat abonniert, meinem Chef habe ich davon gar nichts mitgeteilt. Er ist daher oft erstaunt über mein umfassendes Wissen.

Susanne A., Eschwege
Lesen Sie hier weitere Meinungen
|

Dr. Christian Wolf, einer der führenden Arbeitsrechts-Experten Deutschlands und Chefredakteur des „Praxishandbuch Personal“
|
Vorsicht bei der Elternzeit! Warum diese für Sie als Arbeitgeber schnell teuer werden kann.
8. September 2010
Sehr geehrte Besucherin,
sehr geehrter Besucher dieser Internetseite!
Elternzeit – Das ist ein heikles Thema. Sie wissen selbst, wie schnell sich heutzutage in der unternehmerischen Welt alles ändert. Eine Elternzeit von 3 Jahren ist ein sehr langer Zeitraum. Da tut sich viel.
Und Sie als Unternehmer, als Entscheider und als Personalverantwortlicher müssen schnell und richtig reagieren und zusätzlich vorausschauend agieren. Das ist nur möglich, wenn Sie sich gut auskennen. Oder wissen, wo Sie die sofort verständlichen Detailinformationen sicher nachschlagen können.
Die Fehlzeiten eines Mitarbeiters in Elternzeit müssen Sie in der Regel mit einer Ersatzkraft überbrücken.
Was ist besser für Sie: ein zeitbefristeter oder ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag? Schützen Sie sich durch richtige Entscheidungen vor kostspieligen Problemen und Folgen!
Unterliegen auch Männer während ihrer Elternzeit dem Kündigungsschutz? In welchen besonderen Ausnahmefällen ist eine Kündigung möglich?
Testen Sie das Praxishandbuch Personal jetzt kostenlos für 4 Wochen. Und sichern Sie sich die ausführliche GRATIS-Information: "Was das neue Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz für Sie als Arbeitgeber bedeutet" inklusive aller Detailinfos, die Sie unbedingt beachten müssen.
Testen Sie 4 Wochen lang kostenlos Expertenwissen
Das Praxishandbuch Personal ist eine leicht verständliche und anwenderfreundliche Arbeitshilfe in Personalfragen. Hier finden Sie rechtssichere Antworten von kompetenten Experten und Anwälten.
- Wer darf wann genau in Elternzeit gehen?
- Welche Antrags-Voraussetzungen müssen Eltern einhalten?
- Was passiert, wenn während der Elternzeit ein weiteres Kind geboren wird?
- Wann dürfen Sie das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit kündigen?
- Was passiert mit den Urlaubsansprüchen Ihres Mitarbeiters während der Elternzeit?
- Wie können Sie die Auszahlung von Weihnachts- und Urlaubsgeld am besten regeln?
Kein dröges Paragrafendeutsch. Ihre Fragen werden anhand von Fällen aus der Praxis geklärt:
Sie beschäftigen den Kindsvater. Dieser geht während des ersten Lebensjahres seines Kindes in Elternzeit.
Ein anderer Arbeitgeber beschäftigt die Mutter; diese nimmt die volle Elternzeit bis zum 3. Geburtstag des Kindes in Anspruch.
Müssen sich die Eltern die Elternzeit teilen oder haben beide den vollen Anspruch?
Wichtig für Arbeitgeber: Das Recht auf Elternzeit steht jedem Elternteil zu. Das heißt, dass Vater und Mutter jeweils die volle Elternzeit für sich nutzen können. Dabei müssen sich die Zeiträume der jeweiligen Elternzeit auch nicht decken. Die Eltern können selbst entscheiden, wie sie die Elternzeit untereinander verteilen wollen.
Das „Praxishandbuch Personal“ klärt für Sie alle individuellen Fragen. Es macht Sie entscheidungssicher, vereinfacht Ihre Personalarbeit und warnt vor rechtlichen Fallstricken, die teuer werden können. Genießen Sie umfassende Beratung und das gute Gefühl einer "hieb- und stichfesten" Entscheidungsgrundlage im Themenbereich Elternzeit.
|
Holen Sie sich bei schwierigen Fragen kompetente Hilfe. Zum Nulltarif!
Gerade in der Sozialgesetzgebung gibt es viele Detailfragen, zu deren Klärung Sie exaktes Wissen benötigen und auch die richtigen Paragrafen kennen müssen. Sparen Sie Zeit. Holen Sie sich das notwendige Wissen in kompakter, übersichtlicher Form. Kein langes Suchen, Blättern oder Wälzen von Fachliteratur. Ein Stichwortverzeichnis führt Sie sofort an die richtige Stelle.
Machen Sie jetzt Ihren Elternzeit-Check
Kennen Sie die richtigen Antworten auf folgende Fragen?
|
 |
Darf Ihr Arbeitnehmer die Elternzeit in 2 Zeitabschnitte aufteilen? |
 |
 |
Welcher Anspruch liegt vor, wenn während der Elternzeit ein 2. Kind geboren wird?
|  |
 |
Wird die Elternzeit bei Drillingen einfach multipliziert?
|  |
 |
Was ist zu beachten, wenn ein befristet Beschäftigter in Elternzeit gehen möchte?
|  |
 |
Wie müssen Sie Ihren Mitarbeiter sozialversichern?
|  |
 |
Was ist bei einer Weiterarbeit in Teilzeit zu beachten?
|  |
Sie können nicht auf alle Fragen vorbereitet sein. Dafür gibt es zu viele Sonderfälle. Und Sie wissen selbst, die Rechtssprechung ist oft undurchschaubar kompliziert.
Was glauben Sie: Verfällt Elternzeit, die nicht in den ersten 3 Lebensjahren des Kindes genommen wird?
Ich möchte Ihnen die Antwort anhand eines Beispiels geben:
Frau Huhnstock arbeitet bis zum 2. Lebensjahr ihres Kindes und möchte dann in Elternzeit gehen. Wie viel Elternzeit bleibt ihr? 3 Jahre oder nur noch ein Jahr?
Wichtig für Arbeitgeber: Auch bei einem verspäteten Anfang besteht der Anspruch auf Elternzeit immer nur bis zum 3. Lebensjahr des Kindes! Die Monate, die Ihr Arbeitnehmer später in Elternzeit geht, werden also nicht "hinten angehängt".
Sie wissen so gut wie ich, dass der Alltag voller Detailfragen ist und dort die meisten Tücken lauern. Verständliche Antworten im schier unübersichtlichen Paragrafen-Dschungel sind nur schwer zu finden. Wollen Sie jedes Mal einen Rechtsanwalt konsultieren? Das wird auf Dauer sehr teuer.
Nicht nur Sie als Arbeitgeber haben Pflichten. Auch Ihr Mitarbeiter hat Pflichten. Damit Sie sich rechtzeitig auf den Ausfall Ihres Mitarbeiters einstellen können, hat der Gesetzgeber Ihrem Arbeitnehmer eine Antragsfrist auferlegt: Er muss die Elternzeit mindestens 7 Wochen vor deren Antritt bei Ihnen beantragt haben. Diese Frist gilt auch für Kinder, die noch 2006 geboren wurden. Nur die Regelungen über das Elterngeld gelten für Kinder, die seit dem 1.1.2010 auf die Welt gekommen sind.
Mein Tipp:
Notieren Sie sich immer genau das Eingangsdatum des Antrags. So können Sie kontrollieren, ob die Frist eingehalten wurde. Nehmen Sie den Antrag zu Beweiszwecken immer zur Personalakte.
|
Entscheiden Sie richtig. Sparen Sie Kosten und Nerven
Die Fehlzeiten eines Mitarbeiters in Elternzeit müssen Sie in der Regel mit einer Ersatzkraft überbrücken. Was ist besser für Sie: ein zeitbefristeter oder ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag? Schützen Sie sich durch richtige Entscheidungen vor kostspieligen Problemen und Folgen.
Unterliegen auch Männer während ihrer Elternzeit dem Kündigungsschutz? In welchen besonderen Ausnahmefällen ist eine Kündigung möglich?
Das ist ein heikles Thema. Sie wissen selbst, wie schnell sich heutzutage in der unternehmerischen Welt alles ändert. Eine Elternzeit von 3 Jahren ist ein sehr langer Zeitraum. Da tut sich viel. Und Sie als Unternehmer, als Entscheider oder als Personalverantwortlicher müssen schnell und richtig reagieren und zusätzlich vorausschauend agieren. Das ist nur möglich, wenn Sie sich gut auskennen. Oder wissen, wo Sie die sofort verständlichen Detailinformationen sicher nachschlagen können.
Testen Sie das „Praxishandbuch Personal“ kostenlos. Sichern Sie sich Ihre GRATIS-Zugabe
Die Neuregelung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes ist nur ein Thema. Das Praxishandbuch Personal bietet Ihnen noch viel mehr wichtige Personal-Themen.
Auf mehr als 500 Seiten erhalten Sie Durchblick und sind immer auf dem Stand der aktuellen Rechtsprechung bei folgenden Themen:
- Abmahnung
- Kündigung (Änderungskündigung,
betriebsbedingte, krankheitsbedingte,...)
- Arbeitsvertrag
- Einstellung
- Arbeitszeugnisse
- Probezeit
- Kündigungsfristen
- Schwerbehinderte
- Altersteilzeit
- Wettbewerbesverbot
- Vertragsstrafen
- Zeugnisse
- Altersteilzeit
- Geringfügig Beschäftigte
- Schwerbehinderte
- Stellenbeschreibung
Damit Sie auch in Zukunft alles richtig machen, bietet das Praxishandbuch Personal ein praktisches Beratungs-System für alle Bereiche des Personalwesens - von der rechtssicheren- und steueroptimierten Gestaltung von Arbeitsverträgen bis zur zielgenauen Mitarbeitermotivation. Zu allen Themen finden Sie klare und vor allem unternehmerische Antworten. Kein Fachbuch-Geschwafel. Sondern Praxistipps von Praktikern für Praktiker.
Das ist drin für Sie. Kostenlos zum Testen:
Direkt umsetzbare Arbeitshilfen sparen Zeit und Ärger
- Musterverträge: Nutzen Sie die hieb- und stichfesten Arbeitsverträge und Zusatzvereinbarungen aus dem "Praxishandbuch Personal" und schützen Sie sich vor kostspieligen Rechtsstreitigkeiten.
- Musterbriefe: Statt lange um geeignete Formulierungen zu ringen, nutzen Sie lieber bewährte Musterbriefe. Einfach kostenlos von der Online-Datenbank herunterladen und auf Ihr Briefpapier kopieren. Fertig.
- Checklisten: Nie wieder etwas Wichtiges vergessen. Haken Sie komplexe Vorgänge einfach schrittweise ab. Genießen Sie das gute Gefühl von Überblick und Sicherheit.
Sie können sich darauf verlassen: Alle Arbeitshilfen sind praxisgerecht und können von Ihnen direkt in Ihren Arbeitsalltag übernommen werden. Das spart wertvolle Zeit und hält den Kopf für das wirklich wichtige im Unternehmeralltag frei. Schließlich sind Sie Macher und kein Paragrafenreiter.
Arbeitsrechtliche Fallen rechtzeitig erkennen
- Arbeitsrecht: Bleiben Sie auf dem Laufenden. Durch aktuelle Rechtssprechung und Urteilsbestätigungen aus dem Personalbereich wahren Sie Ihr gutes Recht als Arbeitgeber. Lassen Sie sich ab sofort alle nur denkbaren Fallstricke des Arbeitsrechts aufzeigen. Wir liefern Ihnen sofort umsetzbare Lösungen, Gegenmaßnahmen und Strategien für proaktives Handeln.
- Neue Urteile: Erfahren Sie aktuelle Urteile und aktuelle Meldungen aus dem Arbeits- und Sozialversicherungsrecht – kurz und prägnant aufbereitet. Damit haben Sie immer rechtssichere und sofort einsetzbare Antworten auf alle Ihre Personalfragen zur Hand.
 Durch das „Praxishandbuch Personal“ erhalten wir wichtige Hinweise, die uns helfen, unsere Interessen und Rechte zu wahren. Durch die regelmäßigen Informationen können wir uns frühzeitig auf Veränderungen und Neuerungen einstellen. Das „Praxishandbuch Personal“ ist zwischenzeitlich seit ca. 2 Jahren bei uns im Einsatz – trotzdem erhalten wir immer wieder neue Anregungen. In heiklen Fällen nutzen wir die Hotline ...“
Joachim Neubert von der ESKA-Service GmbH aus Gütersloh
Mitarbeiter richtig motivieren und Konflikte wirksam lösen
- Konfliktlösung: Lösen Sie mit den richtigen Strategien Dauerkonflikte aller Art! Erfahren Sie, was wirkt und wie Sie vorgehen müssen, um Störenfriede zu integrieren.
- Motivation: Ein Spitzen-Team ist Gold wert. Wie Sie Ihre Mannschaft Schritt für Schritt auf Vordermann bringen.
Kosten senken und Zeit sparen
- Personalkosten: Reduzieren Sie jetzt Ihre Personalkosten mit den neuesten Steuer- und Sozialversicherungstipps. Erfahren Sie, in welchen Fällen Sie sich die Entgeltfortzahlung und sogar das anteilige Urlaubs- und Weihnachtsgeld zurückerstatten lassen können.
- Online-Datenbank: Nutzen Sie unsere umfangreiche Online-Datenbank für Ihre Fragen und Recherche.
Haben Sie ganz individuelle Probleme oder Fragestellungen? Dann können Sie mit dem Chefredakteur Dr. Christian Wolf, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, einmal in der Woche direkt am Telefon sprechen. Auch während der 4-wöchigen Test-Phase.
Mit Beispielen und Urteilen aus der aktuellen Rechtsprechung und zitierfähigen Urteilen aus dem Paragrafen-Wald:
- Was die Elternzeit genau ist und welche Folgen sie hat
- Beginn und Dauer der Elternzeit
- Wer alles in Elternzeit gehen darf
- Wie Ihr Mitarbeiter die Elternzeit beantragen muss
- Wichtiges rund um die Elternzeit:
- Aufsparen der Elternzeit
- Vorzeitiges Ende und Verlängerung
- Wenn während der Elternzeit ein weiteres Kind kommt
- Was bei Mehrlingsgeburten gilt
- Wie Sie die Fehlzeit überbrücken
- Keine Kündigung während der Elternzeit
- Rückkehr Ihres Mitarbeiters nach Ende der Elternzeit
- Wenn Ihr Arbeitnehmer nicht wieder zur Arbeit erscheint
Mit besten Grüßen
Christian Wolf
Chefredakteur und
Fachanwalt für Arbeitsrecht
|
Ihre 5 Extra-Services. Kostenlos und inklusive
|
 |
1. Internet-Service: Alle wichtigen Musterformulierungen, Tabellen und Checklisten aus dem „Praxishandbuch Personal“ zum Downloaden. Dazu: Tagesaktuelle Meldungen. Damit Sie immer auf dem Laufenden sind. |
 |
2. Beratungs-Hotline: In der wöchentlichen Redaktions-Sprechstunde können Sie direkt kontakt zu mir aufnehmen und Ihre Fragen mit besprechen. |
 |
3. Gratis-Newsletter: Per E-Mail ganz kompakt, was jetzt für Sie als Arbeitgeber von Bedeutung ist. Gratis! |
 |
4. Rund-um-die-Uhr-E-Mail-Hotline: Schicken Sie Ihre Fragen per E-Mail. 24 Stunden täglich, 7 Tage die Woche. |
 |
5. Kunden-Service rund um die Uhr: Wir sind - und das können Sie wörtlich nehmen - immer für Sie da! Und alle Service-Nummern und Service-E-Mail-Adressen finden Sie in Ihrem Gratis-Test-Exemplar! |
|
|